Die Baugenehmigung ist der schriftliche Bescheid, dass ein Bauvorhaben dem zurzeit geltenden öffentlichen Baurecht entspricht. Erst nach Erhalt der Baugenehmigung dürfen Sie mit der Ausführung des Bauvorhabens beginnen.
Eine Teilbaugenehmigung für die Erd- und Gründungsarbeiten, für einzelne Bauteile oder Bauabschnitte kann auf schriftlichen Antrag vor der eigentlichen Baugenehmigung erteilt werden.
Die Geltungsdauer der Baugenehmigung ist auf drei Jahre begrenzt. Innerhalb dieses Zeitraumes müssen Sie mit dem Bauvorhaben beginnen. Verzögert sich der Baubeginn, kann die Baugenehmigung auf Antrag um jeweils ein Jahr verlängert werden, wenn sich zwischenzeitlich das für das Vorhaben zutreffende öffentliche Baurecht nicht geändert hat.
Weitere Informationen erhalten Sie unter Rund ums Bauen oder im Bereich Bauberatung.