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Die Bildung von Wohnungs- und Sondereigentum wird durch die Anlegung neuer Grundbuchblätter beim zuständigen Amtsgericht vollzogen.
Um dies zu ermöglichen, ist neben einem notariellen Vertrag eine Bescheinigung der Bauaufsichtsbehörde, die Abgeschlossenheitsbescheinigung, erforderlich. Mit der Abgeschlossenheitsbescheinigung wird bestätigt, dass die zu bildenden Eigentumsanteile in sich abgeschlossen sind.
Für die Erteilung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung ist ein Antrag einzureichen, dem folgende Unterlagen beizufügen sind:

  • Antragsformular mit Angabe des Grundbuchblattes
  • Auszug aus der Liegenschaftskarte
  • Aktueller Lageplan mit Bezeichnung des Grundstücks
  • Pläne (Grundrisse, Ansichten, Schnitte) mit Kennzeichnung (arabische Ziffern im Kreis) der zu bildenden Eigentumsanteile (Eigentumswohnung 1, Eigentumswohnung 2, Gemeinschaftseigentum). Dabei erhalten zusammengehörende Räume die gleiche Ziffer.