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Nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz sowie der Anzeige- und Erlaubnisverordnung dürfen gewerbsmäßig gefährliche Abfälle nur mit Erlaubnis der zuständigen Behörde transportiert werden.

Im Verfahren zur Erteilung dieser Erlaubnis werden die Fach- und Sachkunde sowie die Zuverlässigkeit des Unternehmens geprüft, zudem muss auch das sonstige Personal über die erforderliche Sachkunde verfügen.

Die elektronische Erlaubnis kann über den folgenden Link eingereicht werden: Antrag auf Erteilen einer Erlaubnis für Sammler, Beförderer, Händler und Makler von gefährlichen Abfällen (gadsys.de)

Wer mit gefährlichen Abfällen handelt oder makelt, unterliegt ebenfalls der Erlaubnispflicht.