Nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz sowie der Anzeige- und Erlaubnisverordnung dürfen gewerbsmäßig gefährliche Abfälle nur mit Erlaubnis der zuständigen Behörde transportiert werden.
Im Verfahren zur Erteilung dieser Erlaubnis werden die Fach- und Sachkunde sowie die Zuverlässigkeit des Unternehmens geprüft, zudem muss auch das sonstige Personal über die erforderliche Sachkunde verfügen.
Die elektronische Erlaubnis kann über den folgenden Link eingereicht werden: Antrag auf Erteilen einer Erlaubnis für Sammler, Beförderer, Händler und Makler von gefährlichen Abfällen (gadsys.de)
Wer mit gefährlichen Abfällen handelt oder makelt, unterliegt ebenfalls der Erlaubnispflicht.