Zu den Aufgaben der Unteren Umweltschutzbehörde zählen die Gefahrenabwehr sowie die Vorsorge und der Schutz der Nachbarschaft, der Tier- und Pflanzenwelt für Wasser, Boden und Atmosphäre vor schädlichen Umwelteinwirkungen.
Mögliche Einwirkung von schädlichen Umwelteinwirkungen (Immissionen) sind hierbei:
- Abgase (z.B. Rauchgase, Schadstoffe)
- Stäube
- Gerüche
- Geräusche (Lärm)
- Erschütterungen
- Lichtimmissionen
- Elektromagnetische Felder
Die Untere Umweltschutzbehörde bearbeitet Anträge auf Zulassung von Anlagen sowie die Zulassung von Nachtarbeit unter dem Gesichtspunkt der Immissionen und überwacht die Einhaltung der Vorschriften.