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Zu den Aufgaben der Unteren Umweltschutzbehörde zählen die Gefahrenabwehr sowie die Vorsorge und der Schutz der Nachbarschaft, der Tier- und Pflanzenwelt für Wasser, Boden und Atmosphäre vor schädlichen Umwelteinwirkungen.

Mögliche Einwirkung von schädlichen Umwelteinwirkungen (Immissionen) sind hierbei:

  • Abgase (z.B. Rauchgase, Schadstoffe)
  • Stäube
  • Gerüche
  • Geräusche (Lärm)
  • Erschütterungen
  • Lichtimmissionen
  • Elektromagnetische Felder

Die Untere Umweltschutzbehörde bearbeitet Anträge auf Zulassung von Anlagen sowie die Zulassung von Nachtarbeit unter dem Gesichtspunkt der Immissionen und überwacht die Einhaltung der Vorschriften.

 
Gerne können Sie Ihren Antrag auch über die Plattform ELiA stellen.