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Zu den Aufgaben der Unteren Umweltschutzbehörde zählen die Gefahrenabwehr sowie die Vorsorge und der Schutz der Nachbarschaft, der Tier- und Pflanzenwelt für Wasser, Boden und Atmosphäre vor schädlichen Umwelteinwirkungen.

Mögliche Einwirkung von schädlichen Umwelteinwirkungen (Immissionen) sind hierbei:

  • Abgase (z.B. Rauchgase, Schadstoffe)
  • Stäube
  • Gerüche
  • Geräusche (Lärm)
  • Erschütterungen
  • Lichtimmissionen
  • Elektromagnetische Felder

Die Untere Umweltschutzbehörde bearbeitet Anträge auf Zulassung von Anlagen sowie die Zulassung von Nachtarbeit unter dem Gesichtspunkt der Immissionen und überwacht die Einhaltung der Vorschriften.