Gebühren
Die Gebühren richten sich nach dem Umfang der erteilten Erlaubnis und bewegen sich im Rahmen der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung für das Land Nordrhein-Westfalen zwischen 100 € und 3.500 €.
Die Gebühren richten sich nach dem Umfang der erteilten Erlaubnis und bewegen sich im Rahmen der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung für das Land Nordrhein-Westfalen zwischen 100 € und 3.500 €.