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Weiterbildungspflicht

 

Die Weiterbildungspflicht besteht seit dem 01.08.2018 für Immobilienmaklerinnen und Immobilienmakler sowie für Wohnimmobilienverwalterinnen und Wohnimmobilienverwalter selbst und unmittelbar bei der erlaubnispflichtigen Tätigkeit mitwirkende Angestellte von 20 (Zeit-)Stunden innerhalb von drei Jahren.