Weiterbildungspflicht
Die Weiterbildungspflicht besteht seit dem 01.08.2018 für Immobilienmaklerinnen und Immobilienmakler sowie für Wohnimmobilienverwalterinnen und Wohnimmobilienverwalter selbst und unmittelbar bei der erlaubnispflichtigen Tätigkeit mitwirkende Angestellte von 20 (Zeit-)Stunden innerhalb von drei Jahren.