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Das Aufgabengebiet „Tierschutz“ umfasst Überprüfungen privater und gewerblicher Tierhaltungen. Auch Tiere in der Landwirtschaft unterliegen Kontrollen. Ziel dieser Kontrollen ist es, Leben und Wohlbefinden der Tiere zu schützen. Die Kontrollen erfolgen routinemäßig und aufgrund von Hinweisen.

Hinweise können Sie uns per Email, per Briefpost oder auch telefonisch weiter leiten. Alle Hinweise und der Beschwerdeführer werden vertraulich behandelt. Um Rückfragen klären zu können, hilft es unseren Mitarbeitern, wenn Sie uns eine Kontaktmöglichkeit angeben.

In Fällen aggressiver Auffälligkeiten von Hunden ist die zuständige örtliche Ordnungsbehörde (Ordnungsamt) Ihrer Stadt/Gemeinde zu kontaktieren. Hier ist das Landeshundegesetz maßgeblich. 

Dieser Service (Tierschutzbeschwerde) steht Ihnen auch in unserem Online Service Portal zur Verfügung. Bitte klicken Sie hier.

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