Partnerschaftsbonusmonate
Die neuen Regelungen umfassen auch die Möglichkeit, vier zusätzliche Elterngeld-Plus-Monate als Partnerschaftsbonusmonate zu nutzen. Dabei können Mütter und Väter zeitgleich in Teilzeit gehen und in vier aufeinanderfolgenden Monaten parallel zwischen 24 und 32 Wochenstunden arbeiten. Durch den sogenannten Partnerschaftsbonus bleiben Familien während einer Teilzeittätigkeit länger finanziell abgesichert und finden leichter in eine partnerschaftliche Aufgabenteilung hinein. Auch Alleinerziehende können von dieser Regelung profitieren und die Zahl der Elterngeld-Plus-Monate erweitern.