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Ausbildungsförderung für Studenten

 

Wenn Sie Studierender an einer staatlichen Hochschule wie Universität, Technische Hochschule, Pädagogische Hochschule, Sporthochschule, Kunsthochschule und Fachhochschule sind, ist für Sie das Studentenwerk der Hochschule zuständig, an der Sie immatrikuliert sind.