Aufstiegs-BaföG
Durch das Aufstiegsfortbildungs-Förderungsgesetz (AFBG) soll die berufliche Aufstiegsfortbildung finanziell unterstützt und die Existenzgründungen erleichtert werden.
Das Gesetz ist ein umfassendes Förderinstrument für die berufliche Fortbildung – grundsätzlich in allen Berufsbereichen, und zwar unabhängig davon, in welcher Form sie durchgeführt wird:
Vollzeit, Teilzeit, schulisch, außerschulisch, mediengestützt, oder Fernunterricht.
Zuständigkeit:
- Bundesministerium für Bildung und Forschung
oder - Nordrhein - Westfalen
Bezirksregierung Köln
Dezernat 49
- Ausbildungsförderung -
50606 Köln
Tel. 0221/147 4980
Fax 0221/147 4951
e-mail: afbg@bezreg-koeln.nrw.de