Speiseabfälle
Küchen- und Speiseabfälle aus Gaststätten und Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegungen (z. B. Kantinen und Küchenbetriebe) enthalten in der Regel erhebliche Mengen an tierischen Abfällen. Dies Abfälle können ein seuchenhygienisches Risiko für landwirtschaftliche Nutztiere darstellen (Übertragung Schweinepest und Maul- und Klauenseuche). Daher müssen diese Materialien gesondert gesammelt und unter besonderen hygienischen Bedingungen transportiert und beseitigt oder weiterverarbeitet werden.
Private Haushaltungen sind von diesen Regelungen jedoch nicht betroffen.
Die Entsorgung erfolgt durch bestimmte, dafür zugelassene Unternehmen.