Wer bekommt die Leistung?
Wer bekommt die Leistung?
- Schülerinnen und Schüler bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen
- Leistungen für soziale und kulturelle Teilhabe erhalten nur Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18.Lebensjahres.
- Berufsschüler, die eine Ausbildungsvergütung erhalten, sind von den Leistungen ausgeschlossen.