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Die Aufgaben der Wirtschaftlichen Jugendhilfe (WJH) umfassen die verwaltungsrechtliche und finanzielle Abwicklung pädagogisch notwendiger Jugendhilfemaßnahmen.

Hierzu gehören:

    • die Leistungsbewilligung durch Bescheid an die Leistungsberechtigten
    • die Abrechnung mit den Leistungserbringern
    • die Gewährung von Krankenhilfen und einmaligen Beihilfen bei Fremdunterbringungen
    • die Zahlung von Pflegegeldern an die Pflegefamilien
    • die Überprüfung einer Kostenbeteiligung der Hilfeempfänger und deren Eltern
    • die Ermittlung und Geltendmachung von Kostenerstattungsansprüchen bei anderen Kostenträgern (Jugendamter, Sozialämter, Landschaftsverbände, u. a.).

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