Hinweisbekanntmachung zur Änderung der Verbandssatzung des Zweckverbandes „Südwestfalen-IT“
Die Verbandsversammlung der Südwestfalen-IT hat in ihrer Sitzung am 11.12.2019 die 1. Änderung zur Neufassung der Verbandssatzung vom 19.12.2017 beschlossen. Die Änderung ist im Amtsblatt für den Regierungsbezirk Arnsberg Nr. 51/52 vom 28.12.2019 unter der lfd. Nr. 955 auf der Seite 572 bekannt gemacht worden. Die Satzungsänderung ist am 01.01.2020 in Kraft getreten.
Auf die Bekanntmachung wird hiermit nach § 11 Abs. 1 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG) hingewiesen.
Die Satzung kann hier eingesehen werden.