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Rund ums Bauen

 

Wir sind Bauaufsichtsbehörde für die Stadt Attendorn, die Stadt Drolshagen, die Gemeinde Finnentrop, die Gemeinde Kirchhundem und die Gemeinde Wenden.
Ihre Ansprechpartner für die jeweiligen Gemeinden finden Sie am Ende dieser Seite.

Die Städte Lennestadt und Olpe haben eigene Bauaufsichtsbehörden.

Sie beabsichtigen

  • die Errichtung (Neubau, Anbau oder Aufstockung),
  • die Änderung,
  • die Nutzungsänderung oder
  • den Abbruch einer baulichen Anlage?

Hierbei handelt es sich u.a. um Wohngebäude, Garagen, Grenzgaragen, Carports, Grenzcarports, Gartenhäuser. Aber auch Abgrabungen, Lager-, Abstell- oder Ausstellungsplätze.

Dann haben Sie die Möglichkeit, sich auf der Internetseite Bauportal.NRW im Vorfeld weiterführende Informationen abzurufen, um Ihr Bauvorhaben rechtlich einordnen bzw. die erforderlichen Schritte einleiten zu können.

Sofern für Ihr Bauvorhaben eine rechtliche Verpflichtung besteht, einen Antrag oder Anzeige zu stellen, ist dies digital über das Bauportal.NRW möglich.

Sollte Ihnen die digitale Einreichung des Antrages ausnahmsweise nicht angeboten werden, finden Sie auf der Seite der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen die benötigten Vordrucke als Download, welche ausgefüllt im Original einzureichen sind.

Bei Fragen zur Abgeschlossenheitsbescheinigung finden Sie unter diesem Link detaillierte Informationen zur Antragstellung.

Für Unterlagen, die Sie innerhalb eines bereits bestehenden Verfahrens nachreichen möchten, müssen Sie das Bauportal des Kreises Olpe nutzen. Die Zugangsdaten erhalten Sie mit der Eingangsbestätigung. 


Wichtig: Bei Bauvorhaben, für die es keiner Baugenehmigung bedarf, ist die Bauherrschaft für die vollumfängliche Einhaltung des öffentlichen Rechts verantwortlich! Hierzu zählen neben dem öffentlichen Baurecht insbesondere die Vorschriften des Umwelt-, Natur- und Artenschutzes sowie des Denkmalschutzes.


Weiterführende Informationen zu den Themen Baulastauskunft, Baulasteintragung, Baulastlöschung und Teilungsgenehmigung finden Sie unter diesem Link auf der Website des Kreises Olpe.

In bestimmten Fällen ist es notwendig, Einsicht in eine Bauakte zu nehmen. Wie und unter welchen Voraussetzungen Sie diese erhalten, können Sie unter diesem Link nachlesen.

Die vorgenannten Informationsquellen ermöglichen einen ersten Überblick, ersetzen aber - inbesondere wegen der vielfältigen Vorschriften - nicht die persönliche Beratung. 

Ansprechpartner

Für weitere Fragen und eine persönliche Beratung nach Terminabsprache wenden Sie sich bitte an Ihren persönlichen Ansprechpartner::

Attendorn

Frau Jutta Grafender

Fachdienst Bauordnung und Wohnbauförderung (FD 63)

Westfälische Straße 75
57462 Olpe

Frau Katharina Hesse

Fachdienst Bauordnung und Wohnbauförderung (FD 63)

Westfälische Straße 75
57462 Olpe

Drolshagen

Frau Birgit Nies

Fachdienst Bauordnung und Wohnbauförderung (FD 63)

Westfälische Straße 75
57462 Olpe

Finnentrop

Herr Alexander Ochs

Fachdienst Bauordnung und Wohnbauförderung (FD 63)

Westfälische Straße 75
57462 Olpe

Kirchhundem

Frau Uta Feldmann

Fachdienst Bauordnung und Wohnbauförderung (FD 63)

Westfälische Straße 75
57462 Olpe

Wenden

Frau Katharina Richard

Fachdienst Bauordnung und Wohnbauförderung (FD 63)

Westfälische Straße 75
57462 Olpe

Herr Alexander Ochs

Fachdienst Bauordnung und Wohnbauförderung (FD 63)

Westfälische Straße 75
57462 Olpe

Wiederkehrende Prüfungen

Herr Uli Eickhoff

Fachdienst Bauordnung und Wohnbauförderung (FD 63)

Westfälische Straße 75
57462 Olpe

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