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Prostituiertenschutzgesetz

Wenn Sie sexuelle Dienstleistungen wie zum Beispiel auch Tantra-Massagen oder Escort gegen Geld oder zum Beispiel freies Wohnen oder Essen, Schmuck usw. anbieten, besteht die Pflicht, sich beim Gesundheitsamt gesundheitlich beraten zu lassen.

Kondompflicht

Es gilt eine Kondompflicht: Prostituierte und ihre Kundinnen und Kunden müssen zukünftig dafür sorgen, dass beim Geschlechtsverkehr Kondome getragen werden. Betreiberinnen und Betreiber von Prostitutionsgewerben sind verpflichtet, auf das Tragen von Kondomen hinzuwirken und auf die Kondompflicht hinzuweisen. Für Geschlechtsverkehr ohne Kondome darf nicht geworben werden.

Gesundheitliche Beratung

Wenn Sie vorwiegend im Kreis Olpe tätig sind, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung. Das Gesundheitsamt benötigt bereits im Vorfeld der Terminvergabe einige Daten von Ihnen. Bitte machen Sie die entsprechenden Angaben dazu online mit Hilfe des Kontaktformulars.

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