Sprungziele
Inhalt
28.01.2026

Regeln für Osterfeuer im Gebiet der Afrikanischen Schweinepest

Presseinfo Nr. 005/2026
 

Osterfeuer sind im Kreis Olpe fester Teil des Brauchtums rund um Ostern. Dieses Jahr ist es jedoch notwendig, aufgrund der Afrikanischen Schweinepest (ASP) dabei besonders vorsichtig zu sein. Sollen Osterfeuer im betroffenen Gebiet stattfinden, gelten Regeln.

Zur Erinnerung: Im vergangenen Juni wurde im Kreis Olpe der erste Fall von ASP bei einem Wildschwein bei Oberhundem festgestellt. Daraufhin wurden rund um diesen ersten Fundort ein Kerngebiet und zwei Sperrzonen eingerichtet. Sie sollen helfen, die Ausbreitung der Seuche zu stoppen. Diese ist für Menschen und fast alle Tiere zwar ungefährlich, für Schweine aber meist tödlich. Viele Fachleute arbeiten seit Monaten unermüdlich daran, zu verhindern, dass sich die ASP in andere Regionen oder in schweinehaltende Betriebe ausbreitet. 

Regeln in den von ASP betroffenen Gebieten

Die genaue Lage der Zonen ist in dieser Karte zu erkennen.

Im Kerngebiet sowie der Sperrzone II ist aktuell ein Betreten der Wälder und Flächen außerhalb von öffentlichen Verkehrswegen und offiziell ausgezeichneten Wanderwegen untersagt. Für Osterfeuer können Ausnahmen von dieser Anordnung ausgesprochen werden.

Dabei gelten in den verschiedenen Bereichen unterschiedliche Vorgaben. Diese sind im »Merkblatt Osterfeuer - ASP-Gebiet« nachzulesen.

Sollten bei der Vorbereitung oder Durchführung von Osterfeuern Wildschweinkadaver gefunden werden, sind diese umgehend an asp@kreis-olpe.de zu melden.

Fragen zu den Osterfeuern oder der ASP-Seuchenbekämpfung im Allgemeinen können unter E-Mail: aspinfo@kreis-olpe.de und Tel.: 02761-81 899 gestellt werden.

Wildschwein © pixabay
Wildschwein im Wald (Symbolbild) © pixabay

Randspalte