Öffentliche Bekanntmachung Kreis Olpe:
Allgemeinverfügung zur Durchführung von Treib-, Lapp- und Hetzjagden nach dem Gesetz über die Sonn- und Feiertage Nordrhein-Westfalen (Feiertagsgesetz NRW) gegen die Afrikanische Schweinepest (ASP)
Die untere Jagdbehörde des Kreises Olpe erlässt als zuständige Behörde aufgrund § 10 Abs. 2 Feiertagsgesetz NRW in Verbindung mit § 7 Abs. 1 Ordnungsbehördengesetz Nordrhein-Westfalen (OBG-NRW) folgende Allgemeinverfügung: