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Umtausch eines Führerscheines

 

Gemäß einer EU-Richtlinie müssen alle alten Führerscheine – sowohl graue oder rosa Papierführerscheine als auch ältere Kartenführerscheine – schrittweise in neue, fälschungssichere EU-Kartenführerscheine umgetauscht werden. Ziel ist ein einheitliches, digitales und sicheres Führerscheinregister in Europa.

Wichtiger Hinweis zum Umtausch der Kartenführerscheine

Wir befinden uns derzeit noch in den Vorbereitungen zum Umtausch der Kartenführerscheine (ausgestellt ab 1999). Bitte warten Sie mit dem Umtausch bis auf Weiteres ab. Sobald alle Abläufe geklärt sind, informieren wir Sie rechtzeitig – eine Pressemitteilung dazu wird veröffentlicht.

Wer muss wann tauschen?

Der Umtausch erfolgt gestaffelt nach Geburtsjahr oder Ausstellungsjahr.

1. Papierführerscheine (grau oder rosa) – ausgestellt bis 31.12.1998

Geburtsjahr des Führerscheininhabers

vor 1953

Umtausch bis spätestens

19.01.2033

1953 – 1958

Frist abgelaufen (19.07.2022)

1959 – 1964

Frist abgelaufen (19.01.2023)

1965 – 1970

Frist abgelaufen (19.01.2024)

1971 oder später

Frist abgelaufen (19.01.2025)

Hinweis: Ein Umtausch der Papierführerscheine ist trotz Ablauf der Fristen weiterhin möglich. Entscheidend ist das Geburtsjahr des Führerscheininhabers.


 2. Kartenführerscheine – ausgestellt von 1999 bis 18.01.2013

Ausstellungsjahr des Führerscheins

1999 – 2001

Umtausch bis spätestens

19.01.2026

2002 – 2004

19.01.2027

2005 – 2007

19.01.2028

2008

19.01.2029

2009

19.01.2030

2010

19.01.2031

2011

19.01.2032

2012 – 18.01.2013

19.01.2033

Hinweis: Entscheidend ist das Ausstellungsdatum Ihres Führerscheins – nicht das Datum der ersten Fahrerlaubnis!


Wo finde ich das Ausstellungsdatum?

Bei Kartenführerscheinen (ab 1999): Das Ausstellungsdatum steht auf der Vorderseite im Feld 4a.

Wo ist der Umtausch möglich?

  • in der Führerscheinstelle im Kreishaus in Olpe, Westfälische Straße 75
  • in den Bürgerbüros in Finnentrop, Lennestadt, Kirchhundem, Wenden und Drolshagen. Regeln zur Terminvergabe sind in den jeweiligen Rathäusern zu erfragen. 

Was wird benötigt?

Für den Umtausch bringen Sie bitte Folgendes mit:

  • Ihren alten Führerschein,
  • einen gültigen Personalausweis oder Reisepass,
  • ein biometrisches Passfoto (nicht älter als ein Jahr).

Gut zu wissen:

  • Der neue Kartenführerschein ist 15 Jahre gültig (nur das Dokument, nicht die Fahrerlaubnis selbst).
  • Es handelt sich nicht um eine neue Fahrprüfung – es geht nur um den Tausch des Dokuments.
  • Bei Nichtumtausch drohen Verwarnungsgelder bei Kontrollen.

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