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Infos in Leichter Sprache

 

 
Landrat Theo Melcher © Kreis Olpe

Das ist die Internet-Seite

vom Kreis Olpe. 

Der Kreis Olpe ist eine Verwaltung.

Man sagt auch: ein Amt.

Das Amt hat einen Chef:

den Landrat.

Er heißt Theo Melcher. 


Leichte Sprache beim Kreis Olpe

Warum gibt es Leichte Sprache?

Viele Menschen können Leichte Sprache besser verstehen:

  • Zum Beispiel Menschen mit Behinderung.

  • Oder Menschen, die nicht gut Deutsch können.

  • Oder Menschen, die nicht gut lesen können.


Gibt es beim Kreis Olpe alle Infos in Leichter Sprache?

Es gibt leider noch nicht alle Infos in Leichter Sprache.

Die Infos in Leichter Sprache stehen alle hier auf dieser Seite. 

Bald soll es mehr Infos in Leichter Sprache geben.  

Behinderten-Beauftragte und Behinderten-Beirat 

Die Behinderten-Beauftragte vom Kreis Olpe

Die Behinderten-Beauftragte heißt Petra Lütticke.

Die Telefon-Nummer ist: 0 27 61 - 81 33 2.

Die E-Mail-Adresse ist: p.luetticke@kreis-olpe.de


Das macht die Behinderten-Beauftragte

Die Behinderten-Beauftragte sorgt dafür:

  • Dass das Kreishaus barriere-arm ist.

  • Dass es Rollstuhl-Rampen gibt.
    Und Aufzüge.

  • Dass Gehör-Lose in Gebärden-Sprache mit dem Amt reden können.

  • Dass Blinde einen Brief in Blinden-Schrift kriegen.

Die Behinderten-Beauftragte hat noch mehr Aufgaben:

  • Sie sagt dem Amt:
    Wenn es Probleme gibt für Menschen mit Behinderung.

  • Sie schlägt vor:
    Wie man die Probleme lösen kann.

Die Behinderten-Beauftragte kann auch viele Fragen beantworten:
Zum Beispiel:

  • Welche Hilfen man kriegen kann,
    wenn man eine Behinderung hat.

  • Welchen Antrag man für die Hilfe stellen muss.


Behinderten-Beirat

Es gibt auch einen Behinderten-Beirat im Kreis Olpe.

Der Behinderten-Beirat ist eine Gruppe von Menschen mit Behinderung.

Die Gruppe redet über Probleme von Menschen mit Behinderung.

Und wie es besser werden kann.

Das sagt die Gruppe den Politikern vom Kreis-Tag.

Dann können die Politiker etwas gegen die Probleme tun.

Eingliederungs-Hilfe 

Was Eingliederungs-Hilfe ist

Eingliederungs-Hilfe ist Geld für Menschen mit Behinderung.

Mit dem Geld kann man Dinge bezahlen:

    • Zum Beispiel eine Schul-Begleitung. 

    • Oder einen Fahr-Dienst.

    • Oder eine Therapie.

Wer Eingliederungs-Hilfe kriegt

Eingliederungs-Hilfe vom Kreis Olpe kriegen:

  • Kinder und Jugendliche mit Behinderung,
    wenn sie zur Schule gehen.

  • Und kleine Kinder,
    die noch nicht zur Schule gehen.


Erwachsene können auch Eingliederungs-Hilfe kriegen.

Aber nicht vom Kreis Olpe.

Sondern vom Landschafts-Verband Westfalen-Lippe.

Sie können die Infos finden,

wenn Sie auf den Link klicken.


Wie man Eingliederungs-Hilfe kriegt

Wenn Sie Eingliederungs-Hilfe wollen, 

müssen Sie einen Antrag stellen. 

Dafür gibt es Formulare zum Ausfüllen.


Unten stehen die verschiedenen Eingliederungs-Hilfen.

Klicken Sie auf die Hilfe, die Sie möchten.

Dann finden Sie das richtige Formular.


Diese Eingliederungs-Hilfen gibt es:

Autismus-Therapie

Wer eine Autismus-Therapie kriegen kann

Kinder und Jugendliche mit Autismus 

können eine Autismus-Therapie kriegen. 

Sie können einen Antrag für Ihr Kind stellen. 


Welches Formular Sie brauchen



Wie Sie den Antrag verschicken können

Es gibt 2 Möglichkeiten:

  • Sie können den Antrag im Internet stellen.
    Das können Sie hier machen. 

  • Oder Sie können den Antrag mit der Post schicken.
    Schicken Sie den ausgefüllten Antrag dann an die Adresse: 

Kreis Olpe

Fachdienst 50

Westfälische Straße 75

57462 Olpe

Fahr-Dienst für Menschen mit Geh-Behinderung

Wer einen Fahr-Dienst kriegen kann

Sie können einen Fahr-Dienst kriegen:

Wenn in Ihrem Schwer-Behinderten-Ausweis das Merk-Zeichen „aG“ steht.

Das Merk-Zeichen „aG“ bedeutet:

außer-gewöhnliche Geh-Behinderung.


Wer keinen Fahr-Dienst kriegen kann

Sie können keinen Fahr-Dienst kriegen:

  • Wenn Sie ein Auto haben.

  • Oder wenn Sie mit jemandem zusammen wohnen,
    der ein Auto hat.

  • Oder wenn Sie genug Geld haben.


Wo Sie das Formular finden

Das Formular für den Antrag finden Sie hier.


Wo hin Sie den Antrag schicken können

Ihren ausgefüllten Antrag schicken Sie

mit der Post an die Adresse:

Kreis Olpe
Fachdienst 50
Westfälische Straße 75
57462 Olpe

Familien-unterstützende Hilfen

Das ist Hilfe für Familien,

wenn ein Kind eine Behinderung hat.

Das Kind muss bei seiner Familie wohnen.

Oder in einer Pflege-Familie.


Welches Formular Sie brauchen

Es gibt verschiedene Möglichkeiten:



Wie Sie den Antrag verschicken können

Es gibt 2 Möglichkeiten:

  • Sie können den Antrag im Internet stellen.
    Das können Sie hier machen. 

  • Oder Sie können den Antrag mit der Post schicken.
    Schicken Sie den ausgefüllten Antrag dann an die Adresse: 

Kreis Olpe

Fachdienst 50

Westfälische Straße 75

57462 Olpe

Heil-pädagogische Früh-Förderung

Um heilpädagogische Früh-Förderung

kümmert sich der Landschafts-Verband Westfalen-Lippe.

Man sagt auch kurz: der LWL.

Alle Infos zur heil-pädagogischen Früh-Förderung

stehen auf der Web-Seite vom LWL. 

Heil-pädagogische Maßnahmen

Wer heil-pädagogische Maßnahmen kriegen kann

Diese Maßnahmen können Schul-Kinder kriegen,

wenn sie eine Behinderung haben.

Die Behinderung kann geistig oder körperlich sein.


Welche Formulare Sie brauchen

Sie brauchen für den Antrag:

  • Dieses Formular
  • Und Diagnostiken.
    Das sind Papiere vom Arzt oder vom Therapeuten,
    wo drin steht: Das Kind hat eine Behinderung.

Wie Sie den Antrag verschicken können

Es gibt 2 Möglichkeiten:

  • Sie können den Antrag im Internet stellen.
    Das können Sie hier machen. 

  • Oder Sie können den Antrag mit der Post schicken.
    Schicken Sie den ausgefüllten Antrag dann an die Adresse: 

Kreis Olpe

Fachdienst 50

Westfälische Straße 75

57462 Olpe

Motopädie

Motopädie ist eine Art von Therapie.

Sie kann Kindern helfen,

die Probleme beim Bewegen oder im Sozial-Verhalten haben.


Wer Motopädie kriegen kann

Es gibt verschiedene Möglichkeiten:


Welche Formulare Sie brauchen

Für den Antrag brauchen Sie:

Wie Sie den Antrag verschicken können

Es gibt 2 Möglichkeiten:

  • Sie können den Antrag im Internet stellen.
    Das können Sie hier machen. 

  • Oder Sie können den Antrag mit der Post schicken.
    Schicken Sie den ausgefüllten Antrag dann an die Adresse: 

Kreis Olpe

Fachdienst 50

Westfälische Straße 75

57462 Olpe

Schul-Begleitung

Wer Schul-Begleitung kriegen kann

Schul-Begleitung ist eine Hilfe für Schul-Kinder,

die eine Behinderung haben.

Die Schul-Begleitung ist ein Erwachsener,

der mit dem Kind in die Schule geht.

Er hilft dem Kind,

dass es in der Schule gut zurecht kommt.

Die Schul-Begleitung kann dem Kind zum Beispiel:

  • Beim Packen vom Ranzen helfen.
  • Beim Üben von Aufgaben helfen.
  • Aufgaben noch mal erklären.


Welche Formulare Sie brauchen

Für den Antrag brauchen Sie mehrere Formulare:

  • Das Formular 1, 
  • und Diagnostiken.
    Das sind Papiere vom Arzt oder vom Therapeuten,
    wo drin steht: Das Kind hat eine Behinderung.

Außerdem brauchen Sie noch:


Wie Sie den Antrag verschicken können

Es gibt 2 Möglichkeiten:

  • Sie können den Antrag im Internet stellen.
    Das können Sie hier machen. 

  • Oder Sie können den Antrag mit der Post schicken.
    Schicken Sie den ausgefüllten Antrag dann an die Adresse: 

Kreis Olpe

Fachdienst 50

Westfälische Straße 75

57462 Olpe

Wenn Sie einen Antrag abgeschickt haben,
dann passiert das:

Sie kriegen bald einen Brief vom Amt.

In dem Brief steht:

Ihr Antrag ist beim Amt angekommen.

Dann prüft das Amt:

  • Ob Sie die Hilfe wirklich brauchen.
  • Manchmal gibt es auch eine Untersuchung beim Arzt.
  • Manchmal gibt es auch ein Gespräch.

Alles wird geprüft.

Das kann ein paar Wochen dauern.

Wenn das Amt alles geprüft hat, 

kriegen Sie wieder einen Brief.

In dem Brief steht:

Ob Sie Eingliederungs-Hilfe kriegen.

Schwerbehinderten-Ausweis

Manche Menschen mit Behinderung

können einen Schwerbehinderten-Ausweis kriegen.

Mit diesem Ausweis hat man Vorteile.

Zum Beispiel:

  • Mehr Urlaub.
  • Mehr Schutz vor Kündigung.
  • Man kann früher in Rente gehen.
  • Man muss weniger Steuern zahlen.


Grad der Behinderung

Manche Behinderungen sind sehr schwer.

Andere sind nicht so schwer.


Deshalb gibt es eine Maß-Einheit:

den Grad der Behinderung.

Man sagt auch kurz: GdB.

Der kleinste GdB ist 10.

Der höchste GdB ist 100.


Man kann einen Schwerbehinderten-Ausweis kriegen,

wenn man einen GdB von 50 oder mehr hat.


Wie man einen Schwerbehinderten-Ausweis kriegt

Dafür müssen Sie einen Antrag stellen.

Dazu brauchen Sie dieses Formular.

Sie können das Formular

am Computer ausfüllen.

Und dann ausdrucken und unterschreiben.


Es gibt das Formular auch auf Papier.

Das kriegen Sie im Kreis-Haus in Olpe.

Und im Bürger-Büro jeder Stadt oder Gemeinde.


Was beim Antrag wichtig ist

  • Tragen Sie alle Ihre Krankheiten in das Formular ein.
  • Schreiben Sie alle Ärzte auf,
    bei denen Sie in den letzten zwei Jahren waren.
  • Unterschreiben Sie den Antrag.
  • Wenn Sie neue Berichte vom Arzt haben: 
    Legen Sie die Berichte auch mit zum Antrag.
    Dann geht das Prüfen schneller.


Wohin Sie den Antrag schicken können

Schicken Sie den Antrag

mit der Post an die Adresse:

Kreis Olpe
Fachdienst 50.3
Westfälische Straße 75
57462 Olpe


Wenn Sie den Antrag abgeschickt haben,
dann passiert das:

Sie kriegen bald einen Brief vom Amt.

In dem Brief steht:

Ihr Antrag ist beim Amt angekommen.

Dann fragt das Amt Ihre Ärzte:

Welche Gesundheits-Probleme Sie haben.


Beim Amt gibt es auch einen Arzt.

Diesen Arzt nennt man: Gutachter.

Der Gutachter prüft:

  • Was im Antrag steht.
  • Was Ihre Ärzte sagen.

Alles zu prüfen kann ein paar Wochen dauern.

Dann entscheidet der Gutachter über Ihren Antrag.

Dann kriegen Sie wieder einen Brief.

In dem Brief steht:

Ob Sie einen Schwerbehinderten-Ausweis kriegen.


Was die Merk-Zeichen bedeuten

Im Schwerbehinderten-Ausweis gibt es besondere Buchstaben.

Das sind die Merk-Zeichen.

Die Merk-Zeichen sagen:

Welche Behinderung jemand hat.


Diese Merk-Zeichen gibt es:

G

Das bedeutet:

erhebliche Geh-Behinderung.

Mit diesem Merk-Zeichen:

  • kann man billiger Bus und Bahn fahren.
  • zahlt man weniger Steuern fürs Auto.


GL

Das bedeutet:

gehörlos.

Mit diesem Merkzeichen:

  • kann man billiger mit Bus und Bahn fahren.
  • zahlt man weniger Steuern fürs Auto.


aG

Das bedeutet:

außer-gewöhnliche Geh-Behinderung.

Mit diesem Merk-Zeichen:

  • kann man billiger Bus und Bahn fahren.
  • zahlt man keine Steuern fürs Auto.
  • kriegt man einen besonderen Park-Ausweis:
    Damit darf man auf Park-Plätzen für Behinderte parken.


B

Das bedeutet:

Begleit-Person.

Mit diesem Merk-Zeichen:

  • kann man in Bus und Bahn jemanden mitnehmen.
    Diese Person muss kein Ticket kaufen.


RF

Das bedeutet:

Rundfunk-Gebühren.

Mit diesem Merk-Zeichen ist die Rundfunk-Gebühr billiger.


H

Das bedeutet:

Hilf-Losigkeit.

Mit diesem Merk-Zeichen:

  • kann man umsonst Bus und Bahn fahren.
  • zahlt man keine Steuern fürs Auto.


BL

Das bedeutet:

Blind.

Mit diesem Merk-Zeichen:

  • kann man umsonst Bus und Bahn fahren.
  • zahlt man keine Steuern fürs Auto.
  • kriegt man einen blauen Park-Ausweis:
    Damit darf man auf Park-Plätzen für Behinderte parken.

Asyl 

Asyl [sprich: A-sül] heißt: Schutz.

Es gibt viele Gründe,

warum Menschen Asyl suchen.


In manchen Ländern ist Krieg.

Die Menschen dort haben Angst um ihr Leben. 

In manchen Ländern werden Menschen verfolgt.

Zum Beispiel:

  • wegen ihrer Herkunft.
  • wegen ihrer Religion.
  • wegen ihrer politischen Meinung.
  • Oder weil sie zu einer Gruppe gehören.

Manche Menschen fliehen dann aus ihrem Heimat-Land.


Wie man Asyl in Deutschland kriegt

Wenn Sie Asyl in Deutschland wollen,

müssen Sie einen Asyl-Antrag stellen.

Das geht nur beim:

Bundesamt für Migration und Flüchtlinge.

Man sagt auch kurz: 

Beim BAMF.

 

Die Adresse vom BAMF ist:

Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Landesaufnahmeeinrichtung
Gersteinring
44791 Bochum

Dort können Sie einen Asyl-Antrag stellen.

Sie müssen selbst dort sein.

Sie müssen den Antrag selbst stellen.

Das kann niemand anderes für Sie machen. 


Was dann passiert

Wenn Sie den Asyl-Antrag gestellt haben,

dann sind Sie ein Asyl-Bewerber.

 

Asyl-Bewerber müssen für eine Zeit

in einer Aufnahme-Einrichtung wohnen.

Das ist ein Haus,

in dem auch andere Geflüchtete wohnen.

 

Manchmal sagt das BAMF auch:

„Gehen Sie in eine andere Stadt.

Dort sollen Sie wohnen.“

Das nennt man:

Zuweisung.

 

Wenn das BAMF Ihnen eine Zuweisung gibt,

müssen Sie in diese Stadt gehen

und dort wohnen.


Arbeiten

Viele Asyl-Bewerber wollen arbeiten in Deutschland.  

Aber man braucht eine Arbeits-Erlaubnis.

Ohne Arbeits-Erlaubnis dürfen Asyl-Bewerber nicht arbeiten.


Wer gibt die Erlaubnis?

Die Arbeits-Erlaubnis kann das Ausländer-Amt geben.

Aber es gibt Regeln,

wer arbeiten darf.

Alle Regeln stehen im Merk-Blatt.

 

Wenn Sie mit dem Ausländer-Amt vom Kreis Olpe reden wollen,

müssen Sie einen Termin machen. 


So machen Sie einen Termin

Rufen Sie Ihre Ansprech-Person an.

Wer das ist,

steht in dieser Liste. 

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