Elterngeld
Das Elterngeld nach dem Bundeslterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) ist eine Familienleistung mit Einkommensersatzfunktion. Eltern, die ihr Kind selbst betreuen und erziehen, erhalten rund zwei Drittel des vor der Geburt erzielten Erwerbseinkommens. Das Mindeselterngeld von 300 € erhalten zum Beispiel auch Studierende, Hausfrauen oder Hausmänner und Eltern, die wegen der Betreuung älterere Kinder nicht gearbeitet haben.
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Basiselterngeld
Basiselterngeld können Sie für bis zu 12 Lebensmonate bekommen. Wenn beide Partner Elterngeld beantragen und mindestens einer von Ihnen nach der Geburt weniger Einkommen hat als davor, sogar für bis zu 14 Monate. Diese 2 zusätzlichen Monate nennt man "Partnermonate". Die Partnermonate können Sie auch bekommen, wenn Sie alleinerziehend sind.
Die Höhe des Elterngeldes ist abhängig vom Einkommen und beträgt zwischen 300 € und 1.800 € im Monat. Bei Mehrlingsgeburten erhöht sich der Elterngeldanspruch um 300 € pro Kind.
Elterngeld Plus
Neu ist: Das Elterngeld Plus. Die Verbindung von Elterngeld und Teilzeitarbeit wird erleichtert. Eltern werden in ihrem Wunsch unterstützt, früher in eine partnerschaftliche Vereinbarkeit von Familie und Beruf hineinzufinden. Denn Eltern können - auch ohne Teilzeitarbeit - die Bezugszeit des Elterngeldes verlängern. Aus einem Basiselterngeldmonat werden zwei Elterngeld Plus-Monate. Die Höhe des Elterngeld Plus liegt dabei bei höchstens der Hälfte des monatlichen Elterngeldbetrags, dass Eltern ohne Teilzeiteinkommen zustünde. So haben Mütter und Väter auch über den 14. Lebensmonat des Kindes hinaus mehr Spielraum, um die Bedürfnisse des Kindes mit den Anforderungen im Beruf zu verbinden. Diese Möglichkeit haben auch Selbstständige. Sie können damit den Kontakt zu ihren Kunden erhalten.
Partnerschaftsbonusmonate
Die neuen Regelungen umfassen auch die Möglichkeit, vier zusätzliche Elterngeld-Plus-Monate als Partnerschaftsbonusmonate zu nutzen. Dabei können Mütter und Väter zeitgleich in Teilzeit gehen und in vier aufeinanderfolgenden Monaten parallel zwischen 24 und 32 Wochenstunden arbeiten. Durch den sogenannten Partnerschaftsbonus bleiben Familien während einer Teilzeittätigkeit länger finanziell abgesichert und finden leichter in eine partnerschaftliche Aufgabenteilung hinein. Auch Alleinerziehende können von dieser Regelung profitieren und die Zahl der Elterngeld-Plus-Monate erweitern.
Elterngeldstelle
Die zuständige Elterngeldstelle für Ihren Kreis oder kreisfreien Stadt finden Sie hier!
Für den Kreis Olpe:
Kreis Olpe
Elterngeldstelle
Westfälische Str. 75
57462 Olpe
Hinweis zur Antragstellung
Sollte Ihnen aus technischen Gründen die Online-Beantragung nicht möglich sein, erhalten Sie die Antragsunterlagen unter www.familienportal.nrw/elterngeld
Öffnungszeiten Elterngeldstelle
Öffnungszeiten der Elterngeldstelle:
Montags, Dienstags und Donnerstags: 8 - 13 Uhr und 14 - 17 Uhr.
Freitags: 8 - 13 Uhr
Mittwochs bleibt die Elterngeldstelle geschlossen.