Schülerbeförderung
Schülerbeförderung Berufskolleg des Kreises Olpe
Als Schulträger entscheidet die Kreisverwalutng Olpe im Rahmen der Schülerfahrkostenverordnung über Art und Umfang der Schülerbförderung.
Weiterhin stellt der Schulträger allen anspruchsberechtigten Schüllerinnen und Schülern am Berufskolleg mit Wohnsitz im Kreis Olpe und Kreis Siegen-Wittgensetin ein Schülerticket zur Verfügung.
Anspruch auf ein Schülerticket haben Schülerinnen und Schüler folgender Bildungsgänge:
• vollzeitschulische Bildungsgänge
• vollzeitschulische Bildungsgänge der Berufsfachschule
• Fachoberschule Klasse 11 und 12
• Fachschule für Sozialpädagogik
Keinen Anspruch auf das Schülerticket haben Schülerinnen und Schüler der Berufsfachschule (Teilzeit und Blockunterricht) und Schülerinnen und Schüler, die nicht aus den Kreisen Olpe oder Siegen-Wittgenstein kommen. Auf Antrag können Schülerfahrkosten, nachträglich bis zur nächstgelegenen Schule übernommen werden. Der monatliche Höchstbetrag liegt bei 100,00 Euro.
Anspruchsvoraussetzungen für eine rückwirkende Erstattung von Schülerfahrkosten:
Die Schülerinnen und Schüler besuchen einer der folgenden Bildungsgänge:
• vollzeitschulische Bildungsgänge ohne Berufsausbildungsverhältnis
• vollzeitschulische Bildungsgänge der Ausbildungsvorbereitung
• vollzeitschulische Bildungsgänge der Berufsfachschule
• vollzeitschulische Bildungsgänge der Fachoberschule
• vollzeitschulische Bildungsgänge der Fachschule für Sozialpädagogik (nicht im Anerkennungsjahr)
Schülerfahrkosten können nur dann übernommen werden, wenn der Schulweg mehr als fünf Kilometer beträgt. Wird eine andere als die nächstgelegene Schule besucht, so werden nur die Schülerfahrkosten übernommen, die beim Besuch der nächstgelegenen Schule anfallen würden und deren Besuch schulorganisatorische Gründe nicht entgegenstehen. Erstattungsfähig sind nur die Kosten für die wirtschaftlichste Beförderung.