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Fischerprüfung

Wer die Fischerei ausübt, muss einen Fischereischein besitzen. Der Fischereischein darf nur an Personen ausgegeben werden, die die Fischerprüfung erfolgreich abgelegt haben.

Im Kreis Olpe wird jährlich eine Fischerprüfung in den Monaten Oktober beziehungsweise November durchgeführt. Die genauen Termine werden in der Tagespresse rechtzeitig gekannt gegeben.

Zulassung zur Fischerprüfung

Den Antragsvordruck für die Zulassung zur Fischerprüfung erhalten Sie hier zum Download als PDF-Dokument. Außerdem sind Vordrucke bei den Leiterinnen und Leitern der Vorbereitungslehrgänge erhältlich.

Der Antrag auf Zulassung zur Fischerprüfung ist spätestens vier Wochen vor Prüfungsbeginn der Kreisverwaltung Olpe vorzulegen. Bitte füllen Sie das Antragsformular vollständig und leserlich aus. Dem Antrag ist eine Kopie des Personal- oder Kinderausweises beizufügen.

Zur Prüfung dürfen nicht zugelassen werden:

  • Personen, die das 13. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
  • Personen, für die für die Besorgung aller ihrer Angelegenheiten wegen einer physischen Krankheit oder einer geistigen oder seelischen Behinderung ein Betreuer bestellt ist; dies gilt auch, wenn der Aufgabenkreis des Betreuers die in § 1896 Abs. 4 und § 1905 des Bürgerlichen Gesetzbuches bezeichneten Angelegenheiten nicht erfasst.
  • Personen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt nicht im Bereich des Kreises Olpe nachweisen können; es sei denn, sie legen eine Ausnahmegenehmigung der an sich zuständigen Fischereibehörde vor.

Ablauf der Prüfung

Die Prüfung wird in deutscher Sprache abgehalten.

Die Prüfung besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil. Im theoretischen Teil werden 60 Fragen aus sechs Gebieten schriftlich abgefragt. Der praktische Teil gliedert sich in eine ausreichende Artenkennung der heimischen Fische. Außerdem ist ein vom Prüfungsausschuss zu benennendes Angelgerät für den Fischfang waidgerecht zusammenzubauen und das weitere notwendige Zubehör hinzuzufügen.

Wird der schriftliche Teil der Prüfung nicht bestanden, so ist die zu prüfende Person von der weiteren Teilnahme an der Prüfung auszuschließen.

Kosten

Die Prüfungsgebühr beläuft sich auf 50 €. Die Teilnahme an der Fischerprüfung wird von der Zahlung der Gebühr abhängig gemacht.

Vorbereitungslehrgänge

Der Besuch eines Vorbereitungslehrgangs ist keine zwingende Voraussetzung um zur Prüfung zugelassen zu werden. Wegen der komplexen Materie empfiehlt sich jedoch grundsätzlich die Vorbereitung im Rahmen eines solchen Lehrgangs. Vorbereitungslehrgänge auf die Fischerprüfung werden unter anderem von den ortsansässigen Vereinigungen der Freizeitfischer durchgeführt.

Ersatzprüfungszeugnis

Falls Ihr Fischerprüfungszeugnis verloren gegangen ist, kann Ihnen ein Ersatz-Zeugnis ausgestellt werden.

Dieses Ersatz-Zeugnis kann formlos, bei der unteren Fischereibehörde bei der Sie die Fischerprüfung abgelegt haben (zum Beispiel bei der Kreisverwaltung Olpe), beantragt werden.

Die Gebühr für die Ersatzausstellung beträgt 35 €.

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