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Kindeswohlgefährdung melden

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Kindeswohlgefährdung melden

 

Was ist eine Kindeswohlgefährdung?

Das Wohl und der Schutz von Kindern und Jugendlichen haben oberste Priorität. Eine Kindeswohlgefährdung liegt vor, wenn das körperliche, geistige oder seelische Wohl eines Kindes oder Jugendlichen dauerhaft gefährdet ist. Eine Kindeswohlgefährdung kann viele Gesichter haben. Anzeichen können unter anderem sein:

  • Häufige Verletzungen oder ungeklärte blaue Flecken
  • Starke Verhaltensauffälligkeiten, Rückzug oder Angstverhalten
  • Vernachlässigung
  • Aussagen von Kindern über Gewalt oder Missbrauch
  • Überforderung oder auffälliges Verhalten der Erziehungsberechtigten
  • Gewalt zwischen den Eltern/Erziehungsberechtigten

Wenn Sie unsicher sind, ob Anzeichen einer Kindeswohlgefährdung vorliegen, zögern Sie nicht, sich an uns oder an eine insoweit erfahrene Kinderschutzfachkraft zur Beratung zu wenden. Auch vage Hinweise können wichtig sein.

Wer kann sich melden?

Jede Person – ob Nachbarin, Lehrer, Erzieherin oder Verwandter – kann eine mögliche Gefährdung melden.

Wie können Sie eine Meldung machen?

Sie können sich jederzeit – auch anonym – an das Jugendamt wenden. Ihre Hinweise werden vertraulich behandelt. Das Jugendamt nimmt jeden Hinweis ernst.

Unser Ziel ist es, Kinder zu schützen und Familien zu unterstützen – nicht zu verurteilen. Wir handeln mit Fingerspitzengefühl, Fachwissen und mit Blick auf das Wohl des Kindes.

Zur Unterstützung können Sie den Meldebogen des Kreises Olpe nutzen. 

Erreichbarkeit

So erreichen Sie das Jugendamt: 

  • für Attendorn/Finnentrop: 02722-63860
  • für Kirchhundem/Lennestadt: 02723-608452
  • für Drolshagen/Olpe/Wenden: 02761-81475

Oder per E-Mail an kindeswohl@kreis-olpe.de 

Akute Notfälle

In akuten Notfällen und außerhalb unserer Servicezeiten wenden Sie sich bitte sofort an den Polizei-Notruf 110 oder bei schweren Verletzungen an den Rettungsdienst unter 112.

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