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Streckenführerschein (Fahrten zur Ausbildungsstelle)

 

Für die Erteilung der Fahrerlaubnis der Klasse B beträgt das Mindestalter 18 Jahre. In bestimmten Fällen kann der Kreis Olpe jedoch eine Ausnahme genehmigen.

Bei der vorzeitigen Erteilung der Klasse B spricht man von dem sogenannten „Streckenführerschein“. Dieser umfasst ausschließlich alleinige Fahrten zur Ausbildungsstelle oder Berufsschule. Der Streckenführerschein kann jedoch frühestens ab dem 17. Geburtstag ausgestellt werden.

Für die Genehmigung eines Streckenführerscheins ist ein schriftlicher Antrag erforderlich.

Eine Antragstellung ist erst drei Monate vor Ihrem 17. Geburtstag möglich. Es ist wichtig, dass bereits ein Antrag auf die Fahrerlaubnis der Klasse B (Begleitetes Fahren mit 17) bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde vorliegt.

Bei der Prüfung Ihres Antrags werden verschiedene Faktoren berücksichtigt:

  • die Länge der Strecke, die Sie fahren möchten,
  • die Witterungsbedingungen (Antragsstellung im Sommer oder Winter),
  • ob Sie bereits andere Fahrzeuge fahren dürfen (z. B. AM und A1),
  • die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel und die Dauer Ihrer Pendelstrecke - eine einfache Strecke von bis zu eineinhalb Stunden und eine Abwesenheit von bis zu zwölf Stunden gelten als zumutbar.
  • Es ist auch möglich, eine Teilstrecke zu genehmigen

Folgende Unterlagen sind bei Antragstellung vorzulegen:

  • Antragsformular,
  • Einverständniserklärung der gesetzlichen Vertreter mit Ausweiskopien,
  • Kopie des Ausbildungsvertrags,
  • Bescheinigung des Arbeitgebers über die genauen Ausbildungszeiten.

Falls Sie auch eine Ausnahmegenehmigung für Fahrten zur Berufsschule benötigen, fügen Sie bitte eine Bescheinigung der Berufsschule über die Unterrichtszeiten bei.

Wenn alle Voraussetzungen für eine Ausnahme vom Mindestalter erfüllt sind, wird Ihre besondere Reife in einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) überprüft.

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