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BAföG

Eine gute Ausbildung ist die Basis für beruflichen Erfolg!


Durch BAföG soll Ihnen die Möglichkeit gegeben werden unabhängig von Ihrer sozialen und wirtschaftlichen Situation eine Ausbildung zu absolvieren, die Ihren Fähigkeiten entspricht.

Hinweis zur Bearbeitung Ihrer Anträge

Das Land Nordrhein-Westfalen nutzt künftig ein neues Fachverfahren für die Bearbeitung der Anträge nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) und dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG). Hiermit wird eine zeitgemäße und vereinfachte Bearbeitung Ihrer Anträge sichergestellt.

Für den Wechsel des Fachverfahrens ist es technisch unvermeidbar, das bisherige System für eine gewisse Dauer abzuschalten, bevor das neue System in Betrieb genommen werden kann. Für die gesamte Dauer der Abschaltung wird das Amt für Ausbildungsförderung keinen Zugriff auf Ihre Unterlagen haben.

Die Abschaltung erfolgt im Jahr 2026 für einen Zeitraum von voraussichtlich zwei Kalenderwochen. Der genaue Zeitraum wird hier veröffentlicht. 

Sie können auch während der Abschaltungsphase wie gewohnt Anträge (BAföG-Digital, per E-Mail, schriftlich) und sonstige Post einreichen. Der Eingang ist auch während der Abschaltung fristwahrend.

Durch den Wechsel der Fachverfahren wird es zunächst zu Verzögerungen in der Bearbeitung kommen.

Wir empfehlen Ihnen, Ihre Anträge und sonstigen Unterlagen möglichst frühzeitig und vollständig einzureichen.

 

Ausbildungsförderung für Schüler

Sie sind Schüler und können Ihren Lebensunterhalt und Ihre Ausbildung nicht aus eigenen Mitteln finanzieren?

Dann haben Sie möglicherweise einen Anspruch auf Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) für Schüler, wenn Sie eine förderungsfähige Ausbildungsstätte (Schule) besuchen.

Ziel ist es:
Ihnen unabhängig von der wirtschaftlichen Situation der Familie, eine Ausbildung zu ermöglichen


Die Formblätter sowie ausführliche Informtionen erhalten Sie unter www.bafög.de

Sollten Sie sich nicht sicher sein, welche Formulare in Ihrem Fall benötigt werden, erhalten Sie hier die entsprechenden Informationen.

Ausbildungsförderung für Studenten

Wenn Sie Studierender an einer staatlichen Hochschule wie Universität, Technische Hochschule, Pädagogische Hochschule, Sporthochschule, Kunsthochschule und Fachhochschule sind, ist für Sie das Studentenwerk der Hochschule zuständig, an der Sie immatrikuliert sind.

Aufstiegs-BaföG

Durch das Aufstiegsfortbildungs-Förderungsgesetz (AFBG) soll die berufliche Aufstiegsfortbildung finanziell unterstützt und die Existenzgründungen erleichtert werden.

Das Gesetz ist ein umfassendes Förderinstrument für die berufliche Fortbildung – grundsätzlich in allen Berufsbereichen, und zwar unabhängig davon, in welcher Form sie durchgeführt wird:

Vollzeit, Teilzeit, schulisch, außerschulisch, mediengestützt, oder Fernunterricht.

Zuständigkeit:

Bildungskredit

Sie studieren oder sind Schülerin oder Schüler in einer fortgeschrittenen Ausbildungsphase, dann können Sie den zeitlich befristeten, zinsgünstigen Kredit zur Unterstützung beantragen.

Neben oder zusätzlich zu Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) steht Ihnen der Bildungskredit als weitere Möglichkeit der Ausbildungsfinanzierung zur Verfügung.

Ausführliche Informationen zum Bildungskredit erhalten Sie unter:


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