Parkerleichterung für besondere Gruppen schwerbehinderter Menschen
(sogenannte "aG-light")
In Nordrhein-Westfalen können schwerbehinderte Personen, die nicht die Voraussetzungen für einen Parkausweis für Behindertenparkplätze erfüllen, Parkerleichterungen erhalten. Dies setzt voraus, dass sie an einer hochgradigen Gehbehinderung leiden oder aber eine Erkrankung vorliegt, die mit einer erheblichen Einschränkung der Mobilität verbunden ist.
Sie können diese Parkerleichterung beim Fachdienst Straßenverkehr der Kreisverwaltung Olpe beantragen. Wenn Sie in Attendorn oder Lennestadt wohnen stellen Sie bitte den Antrag bei ihrer Stadtverwaltung.
Bevor der Fachdienst Straßenverkehr der Kreisverwaltung Olpe eine Parkerleichterung erteilt, prüfen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Fachdienst Finanzielle Soziale Hilfen, ob die gesundheitlichen Vorraussetzungen vorliegen.