Blaue Karte EU
Die Blaue Karte EU ist ein Aufenthaltstitel, der sich an Personen richtet, die aufgrund Ihrer Ausbildung eine hochqualifizierte Tätigkeit in Deutschland aufnehmen wollen.
Sie ist ein zunächst befristeter Aufenthaltstitel, dessen Gültigkeit höchstens vier Jahre beträgt, wenn der Arbeitsvertrag eine entsprechende oder längere Laufzeit vorsieht. Liegt die Dauer des Arbeitsvertrages unter vier Jahren, wird die Blaue Karte EU für die Dauer des Arbeitsvertrages zuzüglich dreier Monate ausgestellt. In den ersten zwei Beschäftigungsjahren ist vor jedem Arbeitsplatzwechsel die schriftliche Erlaubnis der zuständigen Ausländerbehörde einzuholen. Eine Verlängerung der Blauen Karte EU ist nach Ablauf der Gültigkeitsdauer möglich, unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Niederlassungserlaubnis erteilt werden.
Zuständig für die Erteilung einer Blauen Karte EU ist, sofern sich die Antragstellerin oder der Antragsteller im Ausland aufhält, die jeweilige deutsche Auslandsvertretung. Der Antrag ist also in der Regel bereits vor der Einreise nach Deutschland zu stellen.
Folgende Voraussetzungen sind zu erfüllen
Es muss ein abgeschlossenes Hochschulstudium nachgewiesen werden. Wenn der Hochschulabschluss nicht in Deutschland erworben wurde, muss der Abschluss entweder anerkannt oder mit einem deutschen Hochschulabschluss vergleichbar sein
Weiterhin ist ein Arbeitsvertrag oder ein verbindliches Arbeitsplatzangebot mit einem bestimmten jährlichen Mindestbruttogehalt vorzulegen. Die Höhe des Mindestgehalts wird jährlich an die Gehaltsentwicklung angepasst. 2019 muss das Jahresbruttogehalt mindestens 53.600 € betragen. Wird dieses Einkommen erreicht, bedarf die Erteilung der Blauen Karte EU nicht der Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit.
Für sogenannte Mangelberufe, wie beispielsweise Informations- und Kommunikationsfachleute, Ingenieurinnen und Ingenieure, Mathematikerinnen und Mathematiker oder Humanmedizinerinnen und Humanmediziner, liegt diese Mindestgrenze im Kalenderjahr 2019 bei 41.808 €.