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Infos in Leichter Sprache

 

 
Landrat Theo Melcher © Kreis Olpe

Das ist die Internet-Seite

vom Kreis Olpe. 

Der Kreis Olpe ist eine Verwaltung.

Man sagt auch: ein Amt.

Das Amt hat einen Chef:

den Landrat.

Er heißt Theo Melcher. 


Leichte Sprache beim Kreis Olpe

Warum gibt es Leichte Sprache?

Viele Menschen können Leichte Sprache besser verstehen:

  • Zum Beispiel Menschen mit Behinderung.

  • Oder Menschen, die nicht gut Deutsch können.

  • Oder Menschen, die nicht gut lesen können.


Gibt es beim Kreis Olpe alle Infos in Leichter Sprache?

Es gibt leider noch nicht alle Infos in Leichter Sprache.

Die Infos in Leichter Sprache stehen alle hier auf dieser Seite. 

Bald soll es mehr Infos in Leichter Sprache geben.  

Behinderten-Beauftragte und Behinderten-Beirat 

Die Behinderten-Beauftragte vom Kreis Olpe

Die Behinderten-Beauftragte heißt Petra Lütticke.

Die Telefon-Nummer ist: 0 27 61 - 81 33 2.

Die E-Mail-Adresse ist: p.luetticke@kreis-olpe.de


Das macht die Behinderten-Beauftragte

Die Behinderten-Beauftragte sorgt dafür:

  • Dass das Kreishaus barriere-arm ist.

  • Dass es Rollstuhl-Rampen gibt.
    Und Aufzüge.

  • Dass Gehör-Lose in Gebärden-Sprache mit dem Amt reden können.

  • Dass Blinde einen Brief in Blinden-Schrift kriegen.

Die Behinderten-Beauftragte hat noch mehr Aufgaben:

  • Sie sagt dem Amt:
    Wenn es Probleme gibt für Menschen mit Behinderung.

  • Sie schlägt vor:
    Wie man die Probleme lösen kann.

Die Behinderten-Beauftragte kann auch viele Fragen beantworten:
Zum Beispiel:

  • Welche Hilfen man kriegen kann,
    wenn man eine Behinderung hat.

  • Welchen Antrag man für die Hilfe stellen muss.


Behinderten-Beirat

Es gibt auch einen Behinderten-Beirat im Kreis Olpe.

Der Behinderten-Beirat ist eine Gruppe von Menschen mit Behinderung.

Die Gruppe redet über Probleme von Menschen mit Behinderung.

Und wie es besser werden kann.

Das sagt die Gruppe den Politikern vom Kreis-Tag.

Dann können die Politiker etwas gegen die Probleme tun.

Schwerbehinderten-Ausweis

Manche Menschen mit Behinderung

können einen Schwerbehinderten-Ausweis kriegen.

Mit diesem Ausweis hat man Vorteile.

Zum Beispiel:

  • Mehr Urlaub.
  • Mehr Schutz vor Kündigung.
  • Man kann früher in Rente gehen.
  • Man muss weniger Steuern zahlen.


Grad der Behinderung

Manche Behinderungen sind sehr schwer.

Andere sind nicht so schwer.


Deshalb gibt es eine Maß-Einheit:

den Grad der Behinderung.

Man sagt auch kurz: GdB.

Der kleinste GdB ist 10.

Der höchste GdB ist 100.


Man kann einen Schwerbehinderten-Ausweis kriegen,

wenn man einen GdB von 50 oder mehr hat.


Wie man einen Schwerbehinderten-Ausweis kriegt

Dafür müssen Sie einen Antrag stellen.

Dazu brauchen Sie dieses Formular.

Sie können das Formular

am Computer ausfüllen.

Und dann ausdrucken und unterschreiben.


Es gibt das Formular auch auf Papier.

Das kriegen Sie im Kreis-Haus in Olpe.

Und im Bürger-Büro jeder Stadt oder Gemeinde.


Was beim Antrag wichtig ist

  • Tragen Sie alle Ihre Krankheiten in das Formular ein.
  • Schreiben Sie alle Ärzte auf,
    bei denen Sie in den letzten zwei Jahren waren.
  • Unterschreiben Sie den Antrag.
  • Wenn Sie neue Berichte vom Arzt haben: 
    Legen Sie die Berichte auch mit zum Antrag.
    Dann geht das Prüfen schneller.


Wohin Sie den Antrag schicken können

Schicken Sie den Antrag

mit der Post an die Adresse:

Kreis Olpe
Fachdienst 50.3
Westfälische Straße 75
57462 Olpe


Wenn Sie den Antrag abgeschickt haben,
dann passiert das:

Sie kriegen bald einen Brief vom Amt.

In dem Brief steht:

Ihr Antrag ist beim Amt angekommen.

Dann fragt das Amt Ihre Ärzte:

Welche Gesundheits-Probleme Sie haben.


Beim Amt gibt es auch einen Arzt.

Diesen Arzt nennt man: Gutachter.

Der Gutachter prüft:

  • Was im Antrag steht.
  • Was Ihre Ärzte sagen.

Alles zu prüfen kann ein paar Wochen dauern.

Dann entscheidet der Gutachter über Ihren Antrag.

Dann kriegen Sie wieder einen Brief.

In dem Brief steht:

Ob Sie einen Schwerbehinderten-Ausweis kriegen.


Was die Merk-Zeichen bedeuten

Im Schwerbehinderten-Ausweis gibt es besondere Buchstaben.

Das sind die Merk-Zeichen.

Die Merk-Zeichen sagen:

Welche Behinderung jemand hat.


Diese Merk-Zeichen gibt es:

G

Das bedeutet:

erhebliche Geh-Behinderung.

Mit diesem Merk-Zeichen:

  • kann man billiger Bus und Bahn fahren.
  • zahlt man weniger Steuern fürs Auto.


GL

Das bedeutet:

gehörlos.

Mit diesem Merkzeichen:

  • kann man billiger mit Bus und Bahn fahren.
  • zahlt man weniger Steuern fürs Auto.


aG

Das bedeutet:

außer-gewöhnliche Geh-Behinderung.

Mit diesem Merk-Zeichen:

  • kann man billiger Bus und Bahn fahren.
  • zahlt man keine Steuern fürs Auto.
  • kriegt man einen besonderen Park-Ausweis:
    Damit darf man auf Park-Plätzen für Behinderte parken.


B

Das bedeutet:

Begleit-Person.

Mit diesem Merk-Zeichen:

  • kann man in Bus und Bahn jemanden mitnehmen.
    Diese Person muss kein Ticket kaufen.


RF

Das bedeutet:

Rundfunk-Gebühren.

Mit diesem Merk-Zeichen ist die Rundfunk-Gebühr billiger.


H

Das bedeutet:

Hilf-Losigkeit.

Mit diesem Merk-Zeichen:

  • kann man umsonst Bus und Bahn fahren.
  • zahlt man keine Steuern fürs Auto.


BL

Das bedeutet:

Blind.

Mit diesem Merk-Zeichen:

  • kann man umsonst Bus und Bahn fahren.
  • zahlt man keine Steuern fürs Auto.
  • kriegt man einen blauen Park-Ausweis:
    Damit darf man auf Park-Plätzen für Behinderte parken.

Asyl 

Asyl [sprich: A-sül] heißt: Schutz.

Es gibt viele Gründe,

warum Menschen Asyl suchen.


In manchen Ländern ist Krieg.

Die Menschen dort haben Angst um ihr Leben. 

In manchen Ländern werden Menschen verfolgt.

Zum Beispiel:

  • wegen ihrer Herkunft.
  • wegen ihrer Religion.
  • wegen ihrer politischen Meinung.
  • Oder weil sie zu einer Gruppe gehören.

Manche Menschen fliehen dann aus ihrem Heimat-Land.


Wie man Asyl in Deutschland kriegt

Wenn Sie Asyl in Deutschland wollen,

müssen Sie einen Asyl-Antrag stellen.

Das geht nur beim:

Bundesamt für Migration und Flüchtlinge.

Man sagt auch kurz: 

Beim BAMF.

 

Die Adresse vom BAMF ist:

Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Landesaufnahmeeinrichtung
Gersteinring
44791 Bochum

Dort können Sie einen Asyl-Antrag stellen.

Sie müssen selbst dort sein.

Sie müssen den Antrag selbst stellen.

Das kann niemand anderes für Sie machen. 


Was dann passiert

Wenn Sie den Asyl-Antrag gestellt haben,

dann sind Sie ein Asyl-Bewerber.

 

Asyl-Bewerber müssen für eine Zeit

in einer Aufnahme-Einrichtung wohnen.

Das ist ein Haus,

in dem auch andere Geflüchtete wohnen.

 

Manchmal sagt das BAMF auch:

„Gehen Sie in eine andere Stadt.

Dort sollen Sie wohnen.“

Das nennt man:

Zuweisung.

 

Wenn das BAMF Ihnen eine Zuweisung gibt,

müssen Sie in diese Stadt gehen

und dort wohnen.


Arbeiten

Viele Asyl-Bewerber wollen arbeiten in Deutschland.  

Aber man braucht eine Arbeits-Erlaubnis.

Ohne Arbeits-Erlaubnis dürfen Asyl-Bewerber nicht arbeiten.


Wer gibt die Erlaubnis?

Die Arbeits-Erlaubnis kann das Ausländer-Amt geben.

Aber es gibt Regeln,

wer arbeiten darf.

Alle Regeln stehen im Merk-Blatt.

 

Wenn Sie mit dem Ausländer-Amt vom Kreis Olpe reden wollen,

müssen Sie einen Termin machen. 


So machen Sie einen Termin

Rufen Sie Ihre Ansprech-Person an.

Wer das ist,

steht in dieser Liste. 

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