Streckenlisten
Gemäß § 22 Abs. 8 Landesjagdgesetz Nordrhein-Westfalen (LJG-NRW) hat der oder die Jagdausübungsberechtigte über den Abschuss des Wildes und über das Fallwild eine Streckenliste zu führen. Die Eintragungen in die Liste sind innerhalb eines Monats vorzunehmen. Die Streckenliste ist der unteren Jagdbehörde jederzeit auf Verlangen zur Einsicht vorzulegen.
Die jährliche Jagdstrecke ist der Kreisverwaltung Olpe bis zum 15. April eines jeden Jahres unaufgefordert anzuzeigen.
Die Meldung erfolgt ausschließlich über das Serviceportal des Kreises Olpe.
Aufgrund des Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in NRW sind die Streckendaten des Schwarzwildes ab sofort monatlich bis zum 5. Tag des Folgemonats an die untere Jagdbehörde des Kreises Olpe zu melden. Die Ergebnisse sind für die Beurteilung der Lage notwendig.
Bitte wählen Sie im Serviceportal „Jährliche Streckenliste“ aus und füllen nur die Spalten für Schwarzwild aus.