Abschusspläne für Schalenwild
Die jagdausübungsberechtigte Person hat der Kreisverwaltung Olpe einen Abschussplan für Schalenwild (ausgenommen Schwarz- und Rehwild), zahlenmäßig getrennt nach Wildarten und Geschlecht, bei männlichem Schalenwild auch nach Klassen, einzureichen. Der Abschussplan ist jeweils zum 1. April des Jahres, in dem der bisherige Abschussplan ausläuft, einzureichen.
Hegegemeinschaften können für mehrere Jagdbezirke in ihrem Bereich oder Teilbereichen einen Gesamtabschussplan aufstellen und bei der Kreisverwaltung Olpe einreichen.
Auf dem Gebiet des Kreises Olpe ist für die Bejagung von Rot- und Damwild, innerhalb von Verbreitungsgebieten, zwingend ein Abschussplan erforderlich. Ebenso ist für die Bejagung von Muffelwild (auch in Freigebieten) ein Abschussplan zwingen vorgeschrieben.
Außerhalb von Verbreitungsgebieten, also in Freigebieten, darf Rot- und Damwild (mit Ausnahme von Rot- und Damhirschen der Klasse 1 und 2) innerhalb der Jagdzeit auch ohne bestätigten Abschussplan erlegt werden.