Umschreibung ausländischer Führerschein
Falls Sie Ihren ausländischen Führerschein umtauschen möchten oder müssen, stellen Sie den Antrag bitte in der Führerscheinstelle.
Wenn das Land, das Ihren Führerschein ausgestellt hat, in der Anlage 11 der Fahrerlaubnisverordnung auftaucht, ist in der Regel keine Prüfung notwendig. Wenn das Ausstellungsland nicht in der Anlage 11 FeV auftaucht, ist eine Prüfung notwendig.
Für eine Umschreibung ohne Prüfung legen Sie bitte folgende Unterlagen vor:
- ausländischer Führerschein
- gültiges Ausweisdokument
- Übersetzung des ausländischen Führerscheines
- biometrisches Passfoto, nicht älter als ein Jahr
- Nachweis des gewöhnlichen Aufenthalts, z.B.
- Arbeitsvertrag oder verbindliche Einstellungszusage
- Nachweis über selbstständige Tätigkeit
- Mietvertrag oder langfristige Wohnraumüberlassung
- Schul-, Studien- oder Ausbildungsnachweise
- Familiennachzug (Meldebescheinigungen von Ehepartner/in/Kindern)
- Aufenthaltstitel mit längerfristiger Perspektive
Für eine Umschreibung mit Prüfung legen Sie bitte folgende Unterlagen vor:
- Angaben zur Fahrschule
- ausländischer Führerschein
- gültiges Ausweisdokument
- Übersetzung des ausländischen Führerscheines
- biometrisches Passfoto, nicht älter als ein Jahr
- Sehtestbescheinigung
- Nachweis Schulung „Erste Hilfe“