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Streckenlisten

 

Gemäß § 22 Abs. 8 Landesjagdgesetz Nordrhein-Westfalen (LJG-NRW) hat der oder die Jagdausübungsberechtigte über den Abschuss des Wildes und über das Fallwild eine Streckenliste zu führen. Die Eintragungen in die Liste sind innerhalb eines Monats vorzunehmen. Die Streckenliste ist der unteren Jagdbehörde jederzeit auf Verlangen zur Einsicht vorzulegen.

Die jährliche Jagdstrecke ist der Kreisverwaltung Olpe bis zum 15. April eines jeden Jahres unaufgefordert anzuzeigen.

Die Meldung der monatlichen Schwarzwildstrecke ist nicht mehr erforderlich – bitte keine weiteren monatlichen Meldungen über das Serviceportal vornehmen, da dies zum Datenverlust der gemeldeten jährlichen Jagdstrecke führen kann.  

Bitte ab sofort also nur noch Meldungen der jährlichen Jagdstrecke vornehmen.

Die Meldung erfolgt ausschließlich über das Serviceportal des Kreises Olpe.

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