Gewässerunterhaltung
Die Unterhaltung eines oberirdischen Gewässers umfasst seine Pflege und Entwicklung. Die Gewässerunterhaltung erstreckt sich auf das Gewässerbett und seine Ufer. Zur Unterhaltung gehört unter anderem die Freihaltung, Reinigung und Räumung des Gewässerbettes und der Ufer zur Sicherung des Wasserabflusses und der ökologischen Funktion des Gewässers.
Seit dem 1. Januar 2026 hat der Ruhrverband die Gewässerunterhaltungspflicht übernommen.
Zuständig ist dort der Fachdienst Umwelt: Herr Christian Huber, Kronprinzenstr. 37, Essen, Tel.: 0201-1782334, E-Mail: chb@ruhrverband.de