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Welche Regelungen gelten?

 

Um den Fundort der verendeten Wildschweine ist eine Kernzone sowie zwei Sperrzonen eingerichtet worden.

Innerhalb dieser Zonen gelten jeweils die auf dieser Seite unter "Dokumente" hinterlegten Allgemeinverfügungen des Kreises Olpe. Der räumliche Geltungsbereich ist in der "interaktiven Karte" dargestellt.