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Angeordnete Maßnahmen für die Jagd

 

In dieser Zusammenfassung finden Sie die wichtigsten ASP-Regelungen bzgl. der Jagdausübung im Kreis Olpe. 

Bei der Jagd auf Schwarzwild sind in Bezug auf den Transport, das Aufbrechen, die Blutprobennahmen, das Verarbeiten sowie das Verbringen besondere Vorgaben zu beachten.

Diese sind dem «Merkblatt für Jäger zum Umgang mit erlegten, verendeten oder verunfallten Wildschweinen in den Sperrzonen I und II« zu entnehmen.

Jagd im Kerngebiet

Das Kerngebiet ist in der interaktiven Karte (s.o.) abgebildet.

Die verstärkte Jagd wird im Kerngebiet angeordnet. Die Durchführung von Drückjagden wird gestattet. Eine Jagd mit Unterstützung von Hunden ist untersagt. Ausnahmen hiervon können beantragt werden.

Jedes erlegte Wildschwein ist unter Angabe des Erlegeortes dem Veterinäramt anzuzeigen. Die Kennzeichnung, Probenahme, erfolgt nicht durch die Jagdausübenden, sondern durch einen vom Kreis Olpe bestimmten Personenkreis. Die Anzeigen sind zu richten an aspinfo@kreis-olpe.de; in der Anzeige sind die korrekten Koordinaten (Hoch- und Rechtswert) des Fundortes anzugeben.

Hunde, Gegenstände und Fahrzeuge, die bei der Jagd verwendet wurden, sind nach Anweisung des Veterinäramts zu reinigen und desinfizieren.

Jagd in der Sperrzone II

Die Sperrzone II ist in der interaktiven Karte (s.o.) abgebildet.

Zur Eindämmung der Afrikanischen Schweinepest ist in der Sperrzone II die verstärkte Bejagung des Schwarzwildes angeordnet.

Die Jagdausübungsberechtigten haben die Schwarzwildbestände in enger Abstimmung mit dem Veterinäramt intensiv zu bejagen. Bewegungsjagden werden nach Prüfung im Einzelfall genehmigt. Die Durchführung von Bewegungsjagden ist per E-Mail an aspinfo@kreis-olpe.de zu beantragen.

Für die Sperrzone II müssen zusätzlich bestimmte Stellen zum Aufbrechen und Zerwirken von Schwarzwild beantragt werden. Diesen Antrag finden Sie hier. Sobald die jeweiligen Anträge bearbeitet sind, meldet sich das Veterinäramt. Daher wird dringend darum gebeten, von telefonischen Anfragen zum Verfahrensstand der Antragsbearbeitung abzusehen.

Hunde, Gegenstände und Fahrzeuge, die bei der Jagd verwendet wurden, sind nach Anweisung des Veterinäramts zu reinigen und desinfizieren.

Drückjagden

Das Verfahren zu den Drückjagden entnehmen Sie bitte dem Merkblatt.

Jagd in der Sperrzone I

Die Sperrzone I ist in der interaktiven Karte (s.o.) abgebildet.

In der Sperrzone I ist die Jagd möglich.

Zudem wird die verstärkte Bejagung von Schwarzwild angeordnet.