Schafsrisse im Kreis Olpe: Wolf als Verursacher bestätigt. Herdenschutz von herausragender Bedeutung.
Kürzlich war es im Kreis Olpe zu mehreren Angriffen auf Schafe gekommen, bei denen ein Wolf als Verursacher naheliegend war. Das Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW (LANUK) hat nach genetischen Überprüfungen nun bestätigt, dass bei den jüngsten Rissen in Wenden-Scheiderwald, Olpe-Rehringhausen und Lennestadt-Bilstein jeweils derselbe Wolf der Verursacher war.
Es handelt sich um ein männliches Tier mit der Kennung „GW1896m“, das auch zuvor bereits mehrfach durch Nutztierrisse auffällig geworden war. Gegenüber Menschen hat dieser Wolf kein ungewöhnliches oder aggressives Verhalten gezeigt. Wo sich „GW1896m“ derzeit aufhält, ist nicht bekannt.
Weiteres Vorgehen wird abgestimmt
Nach den nunmehr geltenden jagdrechtlichen Bestimmungen ist eine Entnahme, also Tötung, des Wolfsrüden „GW1896m“ nicht ohne Weiteres möglich. Damit ein Antrag auf Entnahme genehmigt werden kann, muss ein Wolf Herdenschutzmaßnahmen überwunden haben – insbesondere stromführende Zäune in geeigneter Ausführung und Höhe.
Zum weiteren Umgang mit „GW1896m“ befinden sich die untere Jagdbehörde des Kreises Olpe und die oberste Jagdbehörde, das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW, bereits in einem intensiven Austausch. Im Falle dieses Wolfes kann dabei relevant sein, dass „GW1896m“ bereits in der Vergangenheit durch Nutztierrisse aufgefallen ist. Nach dem Bundesjagdgesetz kann „die Jagd auf den Wolf“ zur Abwendung land- oder forstwirtschaftlicher Schäden genehmigt werden.
Auch die vom Kreis Olpe gegründete „Arbeitsgruppe Wolf“, zu der unter anderem Interessenvertretungen von Tierhaltern, Naturschutzverbänden und aus der Jägerschaft gehören, wird sich mit den neuen Erkenntnissen und möglichen Maßnahmen intensiv befassen.
Alle Informationen zum Herdenschutz, Beratungsangebote und Anträge auf Entschädigungszahlungen nach Wolfsrissen finden Tierhalter auf der Website der Landwirtschaftskammer NRW.