Öffentliche Bekanntmachung gemäß § 21a der 9. Verordnung zur Durchführung des Bundes Immissionsschutzgesetzes (9. BImSchV) in Verbindung mit § 10 Abs. 8 des Bundes Immissionsschutzgesetzes (BImSchG)
Antrag der Firma Ørsted Onshore Deutschland GmbH auf Erteilung einer Genehmigung nach §§ 4 und 6 BImSchG für die Errichtung und den Betrieb von zwei Windenergieanlagen in der Stadt Lennestadt und der Gemeinde Kirchhundem
Der Kreis Olpe hat als zuständige Genehmigungsbehörde der Firma Ørsted Onshore Deutschland GmbH die Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von zwei Windenergieanlagen in der Stadt Lennestadt und der Gemeinde Kirchhundem im Bereich des Ortsteils Benolpe erteilt:
09.05.2026