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Öffentliche Bekanntmachung des Landrates des Kreises Olpe als untere staatliche Verwaltungsbehörde:

 

Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung zum interkommunalen Betrieb einer Musikschule zwischen der Kreisstadt Olpe und der Gemeinde Wenden wird gemäß § 24 Abs.2 Satz 1 GkG NRW genehmigt.

Öffentliche Bekanntmachung

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01.06.2026 

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