Öffentliche Bekanntmachung des Landrates des Kreises Olpe als untere staatliche Verwaltungsbehörde:
Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung zum interkommunalen Betrieb einer Musikschule zwischen der Kreisstadt Olpe und der Gemeinde Wenden wird gemäß § 24 Abs.2 Satz 1 GkG NRW genehmigt.
01.06.2026