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11.06.2026

Untere Jagdbehörde genehmigt die Entnahme von Wolf „GW1896m“

Presseinfo Nr. 062/2026

 

Im Einvernehmen mit dem Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz als Oberste Jagdbehörde in Nordrhein-Westfalen hat die zuständige untere Jagdbehörde des Kreises Olpe am 11. Juni 2026 die Entnahme des schadstiftenden Wolfes „GW1896m“ genehmigt.

Zeitlich und räumlich befristet

Die Genehmigung gilt für vier Jagdreviere auf dem Gebiet der Gemeinde Wenden und ist vorerst bis zum 31. Juli 2026 befristet. Die untere Jagdbehörde des Kreises Olpe hat die betroffenen Revierinhaber und Jagdausübungsberechtigten heute (11. Juni 2026) über die Genehmigung informiert und ihnen den entsprechenden Bescheid mit allen Nebenbestimmungen übermittelt.

Bundesjagdrecht wird umgesetzt

Damit wird in Nordrhein-Westfalen das geänderte Bundesjagdrecht umgesetzt, das seit dem 2. April 2026 unmittelbar in NRW gilt. Mit dieser neuen gesetzlichen Regelung soll eine tragfähige Balance zwischen der Rückkehr des Wolfs, dem Herdenschutz sowie der öffentlichen Sicherheit geschaffen werden.

Voraussetzungen

Infolge der Änderung des Bundesjagdgesetzes besteht in den Bundesländern die grundsätzliche Möglichkeit, einen sogenannten schadstiftenden Wolf zu entnehmen. Die Entnahme eines solchen Wolfs darf mit Genehmigung der zuständigen Behörde unter folgenden Voraussetzungen bzw. Fällen erfolgen:

  1. zur Abwendung land-, forst-, fischerei- oder wasserwirtschaftlicher oder sonstiger wirtschaftlicher Schäden;
  2. im Interesse der Gesundheit des Menschen oder der öffentlichen Sicherheit;
  3. aus anderen zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses.    

Darüber hinaus sieht der Bundesgesetzgeber ein beschleunigtes Verfahren im Falle eines Nutztierrisses bei Vorliegen von ausreichenden Herdenschutzmaßnahmen vor.

Zahlreiche Nutztiere gerissen

Der Wolf „GW1896m“ hat, das haben genetische Untersuchungen zweifelsfrei nachgewiesen, zahlreiche Nutztiere in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen gerissen. Insgesamt konnten dem Wolf „GW1896m“ seit 2021 in Nordrhein-Westfalen 56 Ereignisse zugeordnet werden, in denen Nutztiere zu Schaden gekommen sind.

Im Zeitraum 9. bis 25. April 2026 wurden mehrere Nutztiere auf dem Gebiet der Gemeinde Wenden getötet und verletzt. Konkret handelt es sich um drei Fälle bei Scheiderwald (9., 10. und 19. April 2026) und einen Fall bei Altenwenden (25. April 2026), bei denen insgesamt 35 Schafe und Lämmer getötet oder verletzt wurden. Bei den Fällen in Scheiderwald ist Wolf „GW1896m“ anhand von genetischen Untersuchen als Verursacher festgestellt worden.

Wolf
Wolf-Symbolfoto.


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