Elektrobefischung
Der Fischfang mit Elektrizität darf mit Ausnahme von amtlich veranlassten Maßnahmen zur Beweissicherung oder unmittelbaren Schadensabwehr nur mit Genehmigung der Kreisverwaltung Olpe ausgeübt werden.
Die Genehmigung darf nur für wissenschaftliche Arbeiten und Untersuchungen im Rahmen der Erfassung und Bewertung von Fischbeständen, die sich aus gesetzlichen Verpflichtungen ergeben, oder für fischereiliche Hegemaßnahmen einschließlich des Fangs von Laichfischen und über gesetzliche Erfordernisse hinausgehende Erhebungen zum Fischbestand erteilt werden.
Zum Fischfang mit Elektrizität dürfen nur Geräte oder Anlagen benutzt werden, die den anerkannten Regeln der Technik, insbesondere den Bestimmungen des Verbandes Deutscher Elektrotechniker, entsprechen. Der Nachweis ist durch eine Bescheinigung des Technischen Überwachungsvereins oder einer anderen vom Verband Deutscher Elektrotechniker zugelassenen Prüfstelle zu erbringen.