Bildungs- und Teilhabepaket
Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene können Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket beantragen, wenn Sie
- Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld nach dem SGB II (sog. Bürgergeld)
- Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung bei Erwerbsminderung
- Wohngeld
- Kinderzuschlag (KiZ) neben Kindergeld
erhalten.
Auch Asylbewerber, die Grundleistungen nach § 3 AsylbLG empfangen, können Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket beantragen.
Wer bekommt die Leistung?
Wer bekommt die Leistung?
- Schülerinnen und Schüler bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen
- Leistungen für soziale und kulturelle Teilhabe erhalten nur Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18.Lebensjahres.
- Berufsschüler, die eine Ausbildungsvergütung erhalten, sind von den Leistungen ausgeschlossen.
Welche Leistungen umfasst das Bildungs- und Teilhabepaket?
Schulbedarf
Für den persönlichen Schulbedarf erhalten Schülerinnen und Schüler einen pauschalen Geldbetrag. Jeweils zum 1. August und zum 1. Februar erfolgt die Auszahlung. Die Beträge werden jährlich angepasst. Für das Jahr 2023 sind dies 58 (Februar) und 116 Euro (August). Ein zusätzlicher Antrag ist bei Familien, die Arbeitslosengeld II erhalten, nicht erforderlich.
Ausflüge und Klassenfahrten
Die Kosten für Schulausflüge und Klassenfahrten werden übernommen, wenn diese im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen von der Schule durchgeführt werden. Für Ausflüge des Kindergartens gelten diese Regeln ebenso. Das Taschengeld für den Ausflug oder die Klassenfahrt wird nicht übernommen.
Lernförderung ("Nachhilfeunterricht")
Wenn es notwendig ist, können die Kosten für den Nachhilfeunterricht übernommen werden, wenn dieser neben dem schulischen oder schulnahen Angebot (z.B. Förderunterricht) nötig ist. Die Schule muss hierzu eine entsprechende Bescheinigung ausstellen.
Mittagsverpflegung
Die Kosten für das gemeinschaftliche Mittagessen in der Schule, dem Kindergarten oder dem Hort werden übernommen.
Schülerbeförderung
Bei Schülerinnen und Schülern, die für den Besuch der nächstgelegenen Schule des gewählten Bildungsgangs auf Schülerbeförderung angewiesen sind, können die Kosten übernommen werden. Dies gilt nur, wenn die Kosten nicht von Dritten getragen werden – beispielsweise durch das kostenlose Schülerticket im Kreis Olpe - und es der Schülerin oder dem Schüler nicht zugemutet werden kann, die Aufwendungen aus dem Regelbedarf zu bestreiten.
Das Teilhabepaket enthältTeilhabe am sozialen und kulturellen Leben
Damit Kinder und Jugendliche am sozialen und kulturellen Leben angemessen teilnehmen können, werden bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres je nach der beantragten Höhe
- Mitgliedsbeiträge zum Beispiel in Sportvereinen, Musikvereinen etc.
- Unterricht in künstlerischen Fächern (z.B. Musikunterricht)
- die Teilnahme an Freizeiten
teilweise oder vollständig übernommen. Die Beiträge werden nur an den Verein oder den Träger der Leistung ausgezahlt.
Wo können die Leistungen beantragt werden?
Empfängerinnen und Empfänger von Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld können ihre Anträge in dem Jobcenter für den Kreis Olpe stellen.
Bezieher von Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung bei Erwerbsminderung wenden sich an die Ansprechpartner in den Sozialämtern bei der jeweiligen Stadt oder Gemeinde.
Wer Wohngeld oder einen Kinderzuschlag (KiZ) zum Kindergeld bekommt, kann die Anträge bei der Kreisverwaltung oder im Rathaus abgeben. Die entsprechenden Antragsformulare finden Sie rechts unter "Dokumente".
Online-Antragstellung
Leistungen für Bildung und Teilhabe können jetzt auch online beim Kreis Olpe beantragt werden.
Scannen Sie dafür ganz einfach den folgenden QR-Code ein
oder beantragen Sie die Leistungen über das Online-Service-Portal.
Zusammenfassung in mehreren Sprachen
Eine kurze Zusammenfassung der wichtigsten Aspekte im Hinblick auf die Antragsstellung von Leistungen im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes finden Sie hier in verschiedenen Sprachen: