Fischerprüfung
Wer die Fischerei ausübt, muss einen Fischereischein besitzen. Der Fischereischein darf nur an Personen ausgegeben werden, die die Fischerprüfung erfolgreich abgelegt haben.
Im Kreis Olpe wird jährlich eine Fischerprüfung im November durchgeführt. Die genauen Termine werden auf dieser Homepage rechtzeitig bekanntgegeben.
Zulassung zur Fischerprüfung
Den Antragsvordruck für die Zulassung zur Fischerprüfung erhalten Sie hier zum Download als PDF-Dokument. Außerdem sind Vordrucke bei den Leiterinnen und Leitern der Vorbereitungslehrgänge erhältlich.
Der Antrag auf Zulassung zur Fischerprüfung ist spätestens vier Wochen vor Prüfungsbeginn der Kreisverwaltung Olpe vorzulegen. Bitte füllen Sie das Antragsformular vollständig und leserlich aus. Dem Antrag ist eine Kopie des Personalausweises, des Reisepasses oder eines sonstigen Identitätsnachweises beizufügen.
Zur Prüfung dürfen nicht zugelassen werden:
- Personen, die das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
- Personen, die aufgrund einer körperlichen oder geistigen Beeinträchtigung nicht in der Lage sind, die Anforderung an eine ordnungsgemäße Fischerei zu erfüllen.
- Personen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt nicht im Bereich des Kreises Olpe nachweisen können; es sei denn, sie legen eine Ausnahmegenehmigung der an sich zuständigen Fischereibehörde vor.
Ablauf der Prüfung
Die Prüfung wird in deutscher Sprache abgehalten.
Die Prüfung besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil. Im theoretischen Teil werden 60 Fragen aus sechs Gebieten schriftlich abgefragt. Der praktische Teil gliedert sich in eine ausreichende Artenkennung der heimischen Fische. Außerdem ist ein vom Prüfungsausschuss zu benennendes Angelgerät für den Fischfang waidgerecht zusammenzubauen und das weitere notwendige Zubehör hinzuzufügen.
Wird der schriftliche Teil der Prüfung nicht bestanden, so ist die zu prüfende Person von der weiteren Teilnahme an der Prüfung auszuschließen.
Kosten
Die Prüfungsgebühr beläuft sich auf 50 €. Die Teilnahme an der Fischerprüfung wird von der Zahlung der Gebühr abhängig gemacht.
Vorbereitungslehrgänge
Der Besuch eines Vorbereitungslehrgangs ist keine zwingende Voraussetzung um zur Prüfung zugelassen zu werden. Wegen der komplexen Materie empfiehlt sich jedoch grundsätzlich die Vorbereitung im Rahmen eines solchen Lehrgangs. Vorbereitungslehrgänge auf die Fischerprüfung werden unter anderem von den ortsansässigen Vereinigungen der Freizeitfischer durchgeführt.
Ersatzprüfungszeugnis
Falls Ihr Fischerprüfungszeugnis verloren gegangen ist, kann Ihnen ein Ersatz-Zeugnis ausgestellt werden.
Dieses Ersatz-Zeugnis kann formlos, bei der unteren Fischereibehörde bei der Sie die Fischerprüfung abgelegt haben (zum Beispiel bei der Kreisverwaltung Olpe), beantragt werden.
Die Gebühr für die Ersatzausstellung beträgt 35 €.